Vorwort:

Wenn man am Ellerbach entlang wandert, trifft man ca. 300 Meter unterhalb der Einmündung des Erstbaches in den Ellerbach auf ein schlichtes Hinweisschild:

Abbildung 1:  Foto Gemeinde Gevenich

An dieser engen Stelle im Ellerbachtal stand demnach wohl einst eine Mühle. Mauerreste sucht man vergeblich. Nur drei unscheinbare, in den Felsen eingeschlagene Taschen, die als Auflage für Bauhölzer dienten, sind noch erkennbar und beweisen die frühere Existenz eines Bauwerkes.

Was aber weiß man noch von dieser Mühle?

Klar, die Sage vom Müller "Gebenichts", der hier im Ellerbachtal seinen Geschäften nachgegangen sein soll, ist noch vielen ein Begriff (siehe Anhang). Aber konkretes ist bei den Gevenichern nicht mehr präsent. Dennoch, es gibt auch Stimmen, die zu wissen glauben, dass es hier im Tal zwei Mühlen gegeben haben soll. Zeit also, in den verfügbaren Archiven der Sache auf den Grund zu gehen.

Nach umfangreichen Recherchen von Michael Mönch im Landeshauptarchiv in Koblenz, Hermann Eberhard im Bistumsarchiv in Trier und nicht zuletzt der Durchsicht der Protokollbücher der Gemeinderatssitzungen aus dem 19. Jahrhundert, stellt sich die Geschichte der Gevenicher Mühlen wie folgt dar:

Geschichte

Das Bestehen der Mühle ist erstmals für das Jahr 1708 schriftlich belegt. Diese Jahreszahl findet sich in den Unterlagen des Bistumsarchivs. Doch dürfte sie um einiges älter sein, denn in einer Steuerliste von Gevenich aus dem Jahr 1654 findet sich die Nennung eines Hans Theißen, der dort Molitor (also Müller) genannt wird und sein Besitztum als Molenarium (also Mühle)  bezeichnet ist. Ob es sich dabei um  die besagte Gevenicher Mühle handelt, könnte man vermuten, da fast 200 Jahre später, im Jahr 1842 ein Michael Theisen (Ackerer aus Gevenich) ein Teil der Mühle geerbt hat.

In einer weiteren Steuerliste wird für die Einwohnerschaft von Gevenich am 18.03.1743 unter anderen ein Andreas Weber, 29. Jahre, gemeiner Müller, mit folgendem Zusatz genannt: Kann sich auf der Mühle nicht wohl ernähren, wegen Mangel und Abgang des Wassers, müsse derenthalben manchmal anderen den Nutzen lassen. (Quelle: Pfarrarchiv Gevenich)

Im Bistumsarchiv in Trier sind in Abteilung 1100,124 unter

Nr. 150 "Zusammenstellung Pfarrer Miesen" Verkauf der Gemeindemühle

und unter

Nr. 166 "Gevenicher Mühle, 1708 - 1844

Verpachtung, Verkauf, Schulden, Mobiliarpfändung, Lehnsbriefe, Schuldner Müller Weber, verschiedene Schriftstücke archiviert.

Diese beinhalten für die Zeit von 1708 bis 1844 Unterlagen zur Verpachtung, vorwiegend an Familie Weber incl. Prozessführung gegen Weber.

(Verhandlungen finden im Mathes Haus statt – Johann Brauns, Rechner der Kirchenfabrik Gevenich als Stellvertreter der Pfarrei) (S. 39/S. 47) Mobiliarverpfändung (S. 99).

Dieser Eintrag und die Bezeichnung "Verpachtung" sprechen dafür, dass die Mühle im 18. Jahrhundert für einen gewissen Zeitraum nicht ausschließlich im privaten Eigentum  bzw. Teileigentum gestanden haben könnte und die Kirchengemeinde irgendwie Anteile daran hatte.

Unter anderem ist die Rede davon, dass der Bach (Ellerbach) wenig Wasser führt und die zwischen Gevenich und Weiler gelegene Mühle die Hälfte der Zeit ohne Betrieb sei. Dies würde auch erklären, weshalb die finanzielle Lage der Mühlenpächter/Besitzer sehr häufig nicht zum Besten bestellt war.

So wird die Mühle per Vertrag vom 12.03.1750 an einen Joseph Schomayer aus der Endert verpachtet. Im Jahr 1785 Verpachtung an Servatius Weber (* 25.10.1744).  Am 21.03.1792 erneute Verpachtung an Servatius Weber (+ am 11.12.1796).

Pfarrer Miesen (Pfarrer in Gevenich von 1866 bis 1893) nennt in seiner Zusammenstellung den Verkauf der Mühle im Jahr 1796.
In diesem Kaufbrief wird als Datum der 15.10.1796 genannt. Wer der neue Eigentümer wurde ist nicht eindeutig belegt. Es spricht aber einiges dafür, dass dies vermutlich ein Mitglied der Familie Weber war. So ist im Eigentümerverzeichnis aus dem Jahre 1824 ein Johann Weber als Besitzer eingetragen.

Abbildung 2: Ober der Gevenicher Mühl; Flur VII; Nr.663; Weber, Johann; Mühle mit Wohnhaus

 

In den Schriftstücken im Bistumsarchiv ist immer von der "Gevenicher Mühle" die Rede. Dass es zwei Mühlen gegeben haben könnte ist dort nirgends erwähnt.

Die Existenz einer weiteren Mühle bzw. eines ausgelagerten Gebäudes dieser Mühle ist erstmals aus einer französischen Flurkarte aus dem Jahr 1806 ersichtlich, in der die beiden Mühlen eingezeichnet sind.

Abbildung 3: Ausschnitt Gemarkung Gevenich 1806 (Quelle Bild: Landeshauptarchiv Koblenz

 

Ein Größenunterschied der beiden Mühlen ist hier nicht erkennbar. Ein solcher aber ergibt sich aus einer Gemarkungskarte aus dem  Jahr 1824.  Hier wird deutlich, dass die  obere Mühle über mehrere Gebäude verfügte und ein Mühlenteich vorhanden war, während die untere nur ein Gebäude aufweist.

Die größere der beiden Mühlen wird hier als „Gevenicher Mühl“,  die weiter talwärts gelegene als die „untere Dorfmühle“ bezeichnet. Auf einem Katasterplan aus dem Jahre 1824 lässt sich die Lage der beiden Mühlen erkennen (siehe Abbildung 4).

 

 

 

 Abbildung 4: Die Gevenicher Mühlen im Jahr 1824 (Quelle Bild: Landeshauptarchiv Koblenz)

 

Auch der nachfolgende Ausschnitt aus einer Gemarkungskarte aus dem Jahr 1824 weist die Lage der beiden Mühlen deutlich aus. Die obere Mühle wird hier als Dorfmühle bezeichnet, während die untere nicht näher benamt ist (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5: Ausschnitt Gemarkung Gevenich im Jahr 1824

 

Abbildung 6: Vermessung der Mühlen im Januar des Jahres 1824,
Methode Orthogonalverfahren

In der Vermessungskarte aus dem Jahr 1824 (siehe Abbildung 6) wird die obere Mühle als "die Gevenicher Mühl", die untere als "die untere Gevenicher Mühl" bezeichnet. Es kommt mehr und mehr die Vermutung auf, dass die beiden Mühlen irgendwie eine Einheit darstellen könnten. Dafür spricht auch, dass in einem Besitzverzeichnis aus dem Jahr 1824 ein Johann Weber als Eigentümer verschiedener Teilbereiche der beiden Mühlen eingetragen ist (siehe Abbildung 7).

 

 Abbildung 7: Besitzungen Johann Weber im Jahr 1824 (Quelle Bild: Landeshauptarchiv Koblenz)

 

Später unterscheiden sich die Besitzverhältnisse der beiden Mühlen aber doch deutlich.

Über das Eigentümerverzeichnis, der sogenannten Mutterrollen (später Liegenschaftsbücher), den Aufzeichnungen im Bistumsarchiv und den Eintragungen in den Protokollbüchern der Gemeinde, lassen sich die Eigentumsverhältnisse der „Gevenicher Mühle/n“ weiterverfolgen.

 

Die obere Mühle/Gevenicher Mühle (Flur VII, Nr.: 663)

Am 11.05.1842 überlässt ein Matthias Josef Weber (Müller der Gevenicher Mühle) per notariellem Vertrag seinen Erbteil samt Schulden, Bauten und Belastungen seinem Bruder Anton Weber von der Thönnesgesmühle in der Endert und seinem Schwager Michael Theisen (Ackerer aus Gevenich).

Dieses Schriftstück ist unterzeichnet von Matthias Josef Weber von der Gevenicher Mühle, Carl Schütz, Pfarrer zu Faid und Johann Theobald aus Weiler. Anwesend war auch Pfarrer Arenz aus Gevenich.

Es gab wohl Streitigkeiten in den Rechts- oder Besitzverhältnissen an der Mühle, denn in einem Schreiben vom 23.08.1843 an Pfarrer Arenz erklärt der Bürgermeister in Lutzerath, dass die Gemeinde über Dokumente zur Gevenicher Mühle vom 12.03.1708 und vom 30.07.1713 verfüge, die vielleicht Auskunft geben und eindienen könnten.

In einer anderen Urkunde vom 22.09.1843 erklärt Johann Theobald aus Weiler, dass er bei der damaligen Veräußerung der Mühle als Zeuge anwesend gewesen sei, wonach der Kaufpreis vierhundert Taler betragen habe und die Gemeinde Weiler mit einem Anteil von zweihundert beteiligt sei.

1845 kam die Mühle in den Besitz von Johann Arenz (Johann Arenz stammte laut Familienbuch von Gevenich aus der Dohrer Mühle). Johann Arenz verstarb am 23.02.1858, seine Ehefrau Margarethe geb. Theobald verstarb am 16.06.1863.

 
Aus der nebenstehenden Anzeige aus dem Cochemer-Kreis-An-zeiger vom 12. September 1863 geht hervor, dass die Gemeinde Gevenich die Mühle von den Erben der Eheleute Arenz erworben und die Materialien für den 21. d. Mts. zur Versteigerung ausgeschrieben hatte.

Dass es an diesem 21. September zum Verkauf kam, ist durch einen Eintrag im Beschlussbuch der Gemeinde mit folgender Notiz belegt:

Den Zuschlag der verkauften Arenz Mühle nebst des alten Mühlwerkes wurde genehmigt.

 

 

Abbildung 8: Abbildung 6: Artikel Cochemer-Kreis-Anzeiger
(Quelle Bild: Gemeinde Gevenich)

 

 

 

 

Darüber hinaus geht aus der Anzeige hervor, dass von der Versteigerung nur die Materialien betroffen waren, nicht aber der Grund und Boden. Dafür spricht auch, dass 1865 die Gemeinde als Eigentümer eingetragen ist. 1867 wird die Nutzung des Grundstücks noch als Hofraum und 1880 als Holzung bezeichnet.Holzung bezeic

Von der Gevenicher Mühle sind heute keine aufgehenden Bauteile mehr vorhanden. Die Lage des alten Mühlenteiches lässt sich im Gelände jedoch erahnen.

 

Die untere Mühle/Untere Dorfmühle (Flur VII, Nr.: 660)

Die Lage der unteren Dorfmühle ist bis heute bekannt und wird dem Wanderer durch ein Hinweisschild angezeigt. Im Felsen lassen sich noch drei ehemalige Auflagetaschen von Bauhölzern erkennen.

Die Mühle bestand aus nur einem Gebäude und einem kleineren Anbau und wurde wohl nur zeitweise genutzt. So ist die Nutzung der Mühle in den Steuerbüchern im Laufe der Zeit unterschiedlich angegeben. Die kleine Mühle wurde demnach als Ölmühle, Lagerhaus und als Hofraum genutzt.

Die „untere Dorfmühle“ war im Jahr 1824 ebenfalls in Besitz des Johann Weber. 1842 wird Paul Görgen mit Konsorten (Bedeutung in diesen Zusammenhang: Miteigentümer) als Besitzer genannt. 1845 erfolgt die Weitergabe an Johann Weber Sohn zu ¾ und Paul Görgen zu ¼. 1853 kommt das Gebäude zu ¾ an Josef Schneider (Ackerer) und zu ¼ an Paul Görgen. 1867 ist das Gebäude noch als Hofraum verzeichnet.

Am 17. September 1879 wurde die Mühle von der Gemeinde erworben. Dies ist dem Eintrag im Beschlussbuch der Gemeinde Gevenich zu entnehmen. Nachfolgend der Eintrag:

Verhandelt zu Gevenich am 17. September 1879

Anwesend waren, unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Thomas, der Gemeinde Vorsteher Boden, und die Gemeinde Verordneten Mais, Franzen, Keßeler und Lenzen.

In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths, zu welcher die Mitglieder laut Einladung vom 13. dieses Monats berufen worden, wurden die Gegenstände der Tagesordnung erledigt wie folgt:

Nachdem bereits durch Beschluß des Gemeinderaths vom 30. May die Erwerbung der sogenannten Gevenicher Mühle in Aussicht genommen, und diesem Beschlusse von Königlicher Regierung unterm 5. Juli A III Nr. 2433 Zustimmung erteilt worden, haben die jetzigen Eigentümer der fraglichen Mühle dieselbe der Gemeinde zudem äußersten Preise von 825 Mark offeriert.

In Erwägung, daß dieser Preis aufs Äußerste bedungen ist, und ohne Werth des Kaufobjektes angemessen erscheint, beschließt der Gemeinderath sich mit dem freihändigen Ankauf des näher bezeichneten Kaufobjektes zu dem angegebenen Betrage von achthundertfünfundzwanzig Mark einverstanden zu erklären, und gibt behufs (Altdeutsch: zum Zwecke, hier zum Zwecke des Abschlusses ....) Abschluß des Kaufvertrages noch folgende Erklärungen ab:diese beiden ohne Gewerbe,

a) Die fragliche Mühle ist im Banne Gevenich am Ellerbach gelegen im Kataster mit Nr. 660 und 661 im Flur 7 bezeichnet, besteht aus Wohnhaus mit Hofraum und Garten nebst Mühle und Stall, und enthält einen Gesamtflächenraum von 5 Ar, 52 Meter.

b) Diese Realitäten gehören den Erben und Rechtsnachfolgern der verstorbenen Eheleuten Joseph Schneider und Katharina geborene Leiniger und zwar.

  1. Margaretha geb. Schneider, Ehefrau Anton Cadenbach
  2. Anna Maria Schneider, und
  3. Katharina Schneider

diese beiden ohne Gewerbe,

alle zu Niederlahnstein wohnhaft,

und die Erben und Rechtsnachfolgern des zu Gevenich verstorbenen Paul Görgen und zwar:

  1. Joseph Görgen, in Cucamonga, San Bernhardino Conty, Californien, gegenwärtig in Gevenich sich aufhaltend,
  1. Katharina geborene Görgen, Ehefrau Matthias Schneiders, Ackerer
  2. Johann Görgen, Ackerer
  3. Mathias Görgen, Ackerer
  4. Gertrud Görgen, ohne Gewerbe und
  5. Anton Görgen, Ackerer

alle in Gevenich wohnhaft, gemeinschaftlich zu ungleichen Theilen und sind von den Eheleuten Josef Schneider und dem Paul Görgen vor ca. 30 Jahren käuflich erworben worden. Die genannten Personen sind alle großjährig und dispositionsfähig.

c) Gegen den am 13.August verstorbenen Paul Görgen sind laut dem vorliegenden Atteste des Hyppothekan Reuter zu Zell keine Hyppotheken eingetragen, auch bestehen wie genügend bekannt, gegen dessen Kinder keine Hyppotheken. Eine gegen Joseph Schneider zu Gunsten des Feist Dahl zu Gevenich bestehende Hyppothek soll von dem Kaufpreise gedeckt werden.

d) Die anzukaufende Realitäten sind nicht mit Privilegien belastet.

 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Bürgermeister

Thomas                                Boden, Keßeler, Mais, Franzen, Lenzen

 

Zu diesem Zeitpunkt ist die Parzelle 661 allerdings schon als Holzung eingetragen. Dies bedeutet, dass im Jahr 1880 das Mühlengebäude nicht mehr bestanden hat.

 

Schlussbemerkungen

Im Jahr 1863 kam es zu einer Aktualisierung der Katasterpläne von 1824 durch die Steuerverwaltung,  auf denen die Gebäude beider Mühlen bereits mit kleinen Kreuzen verzeichnet sind. Dies lässt auf eine Abbruchtätigkeit schließen.
Mit Erfindung der Dampfmaschine kam es ab dem 19. Jahrhundert zu einem Mühlensterben. Zudem wurde der sogenannte „Mühlenzwang“ aufgehoben und die Gewerbefreiheit eingeführt. Im Zuge dieser Entwicklungen verschwanden auch die beiden Gevenicher Mühlen.

In welchem Jahr die Gevenicher Mühlen tatsächlich errichtet wurden, muss unbeantwortet bleiben und verliert sich im Dunkel der Geschichte.

 

Anhang

Die Sage: Gebe nichts - Gevenich

Vor langer Zeit klapperte am Waldrand an der “Franzosenkaul“ eine schöne Mühle. Der Müller war vom vielen “Moltern“ wohlhabend geworden, aber der unehrlich erworbene Reichtum versteinerte sein Herz. Vorüberziehende Wanderer und Bettler, die in der Mühle um einen Imbiss oder ein Almosen vorsprachen, wies der geizige Müller barsch ab.

Eines Tages kam eine Familie an der Mühle vorbei, der es in den lieblichen Quellgründen des Ellerbaches gut gefiel. Namentlich hatten es den Leuten das trauliche rauschende Wasser und das lustige Klappern der Mühle angetan. Sie erbauten sich in der Nähe eine Hütte. Das war dazumal sehr schwer. Oft hätten die Leute ein wenig Hilfe bitternötig gebraucht. Aber der reiche Müller beschied alle Bitten schroff und kurz: “Ich gebe nichts!“ Sie nannten ihn daher einfach den Müller “Gebenichts“.

Später siedelten sich immer mehr Leute um die Hütte an und so entstand ein kleines Dorf, dem die Nachbargemeinden zur Erinnerung an jenen geizigen Müller den Namen “Gebenichts“ gaben, obschon dieser längst verarmt den Ellerbach hinuntergegangen war.

Aus diesem Namen ist dann im Laufe der Zeit   Gevenich   geworden.

Das Schicksal des hartherzigen Müllers “Gebenichts“ aber ist in Gevenich insofern im entgegen gesetzten guten Sinne lebendig geblieben, als die Dorfbevölkerung heute weit und breit im Eifelland als besonders gastfreundlich, gesellig, freigebig und mildtätig gilt.

(aus :"Am Sagenborn der Heimat " Band II)

 

PS

In der vorangeführten Sage wird die sogenannte Franzosenkaul“ erwähnt. Dabei handelte es sich um eine Höhle, etwas unterhalb der unteren Mühle auf der anderen Seite des Baches zu dem Ort Faid hin gelegen, die etwa 5 bis 6 Meter in den Berg hineinragte. Aufgrund des Namens liegt die Vermutung nahe, dass sie nicht natürlichen Ursprungs, sondern Menschenwerk war. Warum sie gegraben wurde ist nicht bekannt. Vielleicht hat man nach Schiefer gesucht, der in der hiesigen Gegend ja bis ins letzte Jahrhundert abgebaut wurde.

Diese Höhle ist in den 1990iger Jahren eingestürzt und die Stelle, wo sie einst war, ist heute kaum noch zu finden.

Wenn man die Stelle aber kennt, konnte man in der kalten Jahreszeit, wenn die Bäume blätterlos sind, vom Weg an der gegenüber liegenden Hangseite aus noch eine kleinere Vertiefung an der oberen Kante der Einsturzstelle erkennen. Aber auch die ist inzwischen mit Geröll und Laub gefüllt und damit ist für immer ein Mantel darüber gelegt.

 

Gevenich im März 2024

Michael Mönch / Hermann Eberhard