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15. Jeepfestival 2019

 

Teilnahmeberechtigte Fahrzeuge

Nur original Jeeps; alle Jeep-Typen vom Willys MA bis hin zum Commander (keine Lizenzbauten).
Maximalbreite des Fahrzeuges: 2,02 Meter
Maximalhöhe des Fahrzeuges: 2,08 Meter

Neu: Maximallänge des Fahrzeuges: 4,55 Meter (nur für die schwarze Strecke)

Fahrzeuge, die diese Maße überschreiten, können an unserer Veranstaltung nicht teilnehmen und erhalten auch keine Zufahrtsberechtigung zum Camp.

Fahrzeuge, die die Maximallänge für die schwarze Strecke überschreiten, werden einer roten Gruppe zugeordnet.

Bereifung: Da die Natur unser höchstes Gut ist und wir mit unserem Jeep Festival die einzigartige Möglichkeit bieten, diese mit den Jeeps hautnah zu erleben, ist uns der Schutz der Natur ein besonderes Anliegen!

Aus diesem Grunde sind beim Jeep Festival Wettbewerbsreifen mit Stollen- und Noppenprofile sowie Reifenprofile mit aggressiven Profilbildern nicht zugelassen. Ebenso ist die Nutzung von Gleitschutzketten untersagt.

Helft uns die Natur zu schützen!

Nicht zulässige Reifen beim Jeep Festival:

Zulassung: Das Fahrzeug muss der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen und zugelassen sein; keine Überführungskennzeichen.

Zum Start zugelassen werden nur Jeeps mit ordnungsgemäß nach Weisung des Veranstalters angebrachter Startnummer.

 

Teilnehmer/Strecke

Die Teilnehmer werden entsprechend ihrer Qualifizierung beim Prolog einzelnen Kleingruppen zugeteilt. Diese Gruppen werden von einem Gruppenleiter geführt und bewältigen die Strecke am Samstag unabhängig voneinander.

Streckenbeschreibung:

  1. Grüne Strecke: Kann mit jedem Serien-Jeep (mit Allrad und AT-Bereifung) befahren werden.
  2. Rote Strecke: Nur für Jeep-Modelle mit Reduktionsgetriebe (Untersetzung). Die Jeeps müssen mit AT-Bereifung ausgestattet sein.
  3. Schwarze Strecke: Diese Route darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die mit Überrollbügel (Ausnahme: geschlossene Fahrzeuge), Türen, Sicherheitsgurten, Seilwinde, Achssperre und MT-Bereifung ausgestattet sind.

Auf sämtlichen Strecken müssen Sicherheitsgurte bei allen Fahrzeuginassen vorschriftsmäßig angelegt sein.

 

Camping

Das Jeep-Camp liegt etwas außerhalb der Ortschaft Gevenich, in unmittelbarer Nähe des Festivalgeländes. Es sind einfache sanitäre Anlagen vorhanden. Eine Stromversorgung im Camp ist nicht möglich. Im bereitgestellten Festzelt wird für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Übernachtungsmöglichkeiten bestehen sowohl im Ort als auch in den Nachbarorten. In den Nachbargemeinden Büchel und Faid findet Ihr eine Tankstelle. Die Tankstelle in Büchel hat bis ca. 22.00 Uhr, die in Faid bis ca. 20.00 Uhr geöffnet.

Hinweis: Das Camp ist aus Platzgründen ausschliesslich den Teilnehmern mit ihren gemeldeten Jeep vorbehalten. Evtl. eingesetzte Trailer / Zugfahrzeuge / Begleitfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen im Anmeldebereich abzustellen.

 

Schäden

Jeder Teilnehmer haftet für Schäden, die er verursacht, selbst. Der Verein „Geländewagenfreunde Gevenich e.V.“ haftet für keinerlei Schäden, die durch Teilnehmer oder Publikum angerichtet werden bzw. durch die Teilnahme entstehen.

 

Pannen

Es steht ein Werkstattnotservice und Reifenservice für Notfälle zur Verfügung. Dieser Service ist kostenlos, es werden nur evtl. benötigte Ersatzteile berechnet.

 

Vorraussichtlich entstehende Kosten

Die Kosten für die Teilnahme am 15. Jeep Festival belaufen sich auf 200 € und sind an unsere Bankverbindung zu überweisen.

Die Teilnahme ohne vorhergehende Nennung oder das Nennen am Veranstaltungstag sind nicht möglich.

Erst nach Eingang des Nenngeldes kann eine Teilnahmebestätigung erfolgen.

Eine Teilnahme ohne vorherige schriftliche Bestätigung ist absolut ausgeschlossen.

 

Unsere Leistungen:

Alle Leistungen rechnen sich auf 1 Fahrzeug inkl. Fahrer und Beifahrer.

Für weitere Insassen ist unser Leistungspaket mit der Nennung gegen Kostenbeitrag von 35 € zu bestellen. Kinder bis sechs Jahre sind frei.