Hochgericht

 
Die älteste Überlieferung weist Gevenich dem Hochgericht "Ailffelen" zu, das 1471 den Grafen von Virneburg gehörte.

Es ist nicht genau bekannt, seit wann die Gemeinde dem Hochgericht Lutzerath im Amte Cochem zugeordnet war. 1335 treten die Brüder Winand von Arras und Johann Mussal ihre Rechte zu Gevenich an den Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307-54) ab, der sich erfolgreich um eine Arrondierung seines Territoriums bemühte und im Laufe seiner langen Amtszeit viele Hochgerichtsbezirke in seinem Territorium in seine Hand bekam.2) Johann von Ryle verkauft 1429 seinen Anteil am Gericht zu Gevenich dem Trierer Erzbischof Otto von Ziegenhain (1418-1430), und 1476 treten die Brüder Johann und Friedrich von Pyrmont und Ehrenburg ihre Anteile am Hochgericht Lutzerath und damit auch an Gevenich an das Erzbistum unter Johann II von Baden (1456-1503) ab. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die älteste Takenplatte aus Gevenich aus dieser Zeit stammt und das Wappen dieses Trierer Kirchenfürsten zeigt.

Ein Zufall? Die beiden Ding- oder Gerichtstage des Hochgerichts Lutzerath waren auf die Dienstage nach Dreikönig bzw. nach Ostern anberaumt, und Gevenich hatte für die Abhaltung des Gedinges und kurfürstlichen Schutz und Fürsorge ein Malter und l bis 2 Simmer Rauchhafer sowie 6 Wagen Holz zu je 18 Albus zu entrichten.3) Nur wenige Einzelheiten erfahren wir aus einem späteren Rechtsstreit zwischen Lutzerath und Cochem. Als das Stadtgericht Cochem 1794 die Gerichtsbarkeit über Bertrich, Beuren, Gevenich, Kennfus, Kliding, Schmitt, Urschmitt und Weiler für sich einforderte, wurde dieser Anspruch vom Hochgericht Lutzerath, das auf ältere Rechte verweisen konnte, mit dem Vermerk zurück gewiesen, die Bewohner hätten sich erst nach 1690 nach Cochem gewandt, "um dort ihre Akten anfertigen zu lassen," Das Jahr 1690 erinnert dabei an die schlimme Zeit des Pfälzischen Erbfolgekrieges, als die Soldaten des Sonnenkönigs Ludwig XIV. nicht nur die befestigten Burgen landesweit in Schutt und Asche legten, sondern von Mont Royal aus auch die Dörfer der Vordereifel marodierend durchzogen und die wenigen Häuser in Gevenich wie in den umliegenden Orten nicht verschonten. Im Rechtsstreit zwischen beiden Gerichten setzte Kurtrier als zuständige Oberinstanz eine Kommission ein, die diese Auseinandersetzung zugunsten des Hochgerichts Lutzerath entschied.