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Flurbereinigung
19.12.2013
Flurbereinigungsbeschluss
18.07.2013
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Informationsveranstaltung
vom 28.06.2013
15.05.2013
Karte Flurbereinigung
Ortsbereich Gevenich
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Der Großbrand zu Gevenich
Oftmals kann man kaum ermessen, was hinter den wenigen Zeilen erhaltener Notizen und Urkunden für einen Ort und die Menschen verborgen ist. So wird bei einer Quittung über den Empfang von 90 Reichstalern für eine neue Glocke erwähnt, dass das Dorf Gevenich am 07. März 1769 von einem schweren Brandunglück betroffen worden war, wobei das ganze Dorf der 36 Bürger und der „Dom" ( Kirche ) eingeäschert worden und die Glocken geschmolzen sind.
Eine andere Urkunde vom 20.Oktober des gleichen Jahres rügt die willkürliche Fällung des Bauholzes, das zum Wiederaufbau der Häuser benötigt wurde. Der Jäger Döppel führt Beschwerde, dass entgegen den zugewiesenen Stämmen ca. 500 Stämme gefällt worden sind, welche von den Einwohnern nach Belieben ausgewählt worden sind. Es sei auch noch viel verwertbares Holz liegengeblieben sowie bei den bereits errichteten Häusern im Unterbau übermäßig viel Holzwerk und Riegel eingebaut worden. Weiter erfahren wir, dass bisher 20 Familien, Haus, Scheuer und Stallungen fertig, 12 Familien teils fertig, einige jedoch gar nichts hätten.
Es wird daraufhin erklärt, dass kaum noch hinlänglich Holz zu finden sei. Die Gemeinde Gevenich muss deswegen eine Strafe von zehn Gulden wegen Frevels bezahlen.
Im Jahre 1770 wird dann eine neue Glocke bestellt. Auch die Kirche war also wieder aufgebaut.
Quellen: Pfarrarchiv Gevenich , Landeshauptarchiv Koblenz
1051 - Erste urkundliche Nennung des Ortes "Chevenich"
Im Jahre 1051 schenkt Richeza, Königin von Polen, dem Kloster Brauweiler Güter zu Klotten mit den dazugehörigen Renten, Rechten und dergleichen. Dabei ist zum ersten Mal Chevenich schriftlich erwähnt.
Die Urkunde selbst ist zwar sehr wahrscheinlich erst später angefertigt worden. Dies stellt aber im Mittelalter keinen kriminellen Akt der Urkundenfälschung dar, sondern war eine häufige Übung, um bestehende Rechtstitel für die Nachwelt schriftlich festzuhalten.
Lateinischer Originaltext der Urkunde:
"... Misi autem Sicconem et alios milites meos cum abbate eodem Clottene qui ei arpennos et vineas villas atque omnia ad ipsum predium pertinentia demonstrarent in Sancti Nicalai ejusdemque abbatis dominium redigerent. Quarem villarum nomina haec sunt. CHEVENICH quidquid habui …"
Übersetzt:
Ich schickte aber zu jenem Abt nach Klotten Sicco und meine anderen Soldaten, die ihm Ländereien und Weingüter und alles zu diesem Besitztum Gehörende zeigen und in den Besitz des Hl. Nikolaus und eben jenes Abtes zurückführen sollten. Die Namen dieser Güter sind folgende:
CHEVENICH, was auch immer ich dort hatte ...
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